Abmahnung gegen Jan vom Bamblog

3.04.2007 von Ute Moritz

Zu unserem Bedauern hat uns eben folgende Meldung erreicht:

(Kopie von “Bamblog“)

Premiere: Ich habe vor einigen Stunden im Zusammenhang mit einem meiner Qype-Eintrag eine Abmahnung erhalten.

Allzuviel will ich jetzt nicht schreiben, nur soviel: Die Rechtsanwälte haben mir eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die ich bis zum 5.4. abgeben soll. Der eigentliche Gegenstand ist mir nicht so wichtig (es ist also nichts in dem Qpye-Eintrag, was ich jetzt auf Teufel komm raus aufrechterhalten will), aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Erklärung direkt unterschreiben soll, oder ob ich mich dadurch auf irgendetwas festlege, was ich später bereuen sollte. Tipps anyone?


Was kann und darf QYPE nun tun:

Wir werden jeden QYPER unterstützen und mit nützlichen Tipps zur Hilfe eilen.

Uns sind in diesem Fall auch die Hände gebunden, da wir keinerlei Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Wir befinden uns in der selben Situation wie jede andere Plattform auch und sind strengen Richtlinien unterlegen.

Wir stellen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung und agieren sozusagen als “Neutrale Stelle”.

Auf jeden Fall werden wir sofort mit Jan in telefonische Verbindung treten und mit Ihm ein persönliches Gespräch führen.

Bitte nicht gleich in Panik verfallen und alle Beiträge löschen, denn es handelt sich hierbei um eine sehr außergewöhnliche Situation.

Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung und falls es Jan erlaubt, poste ich auch noch gerne den Sachverhalt.

LG Ute

47 Kommentare zu “Abmahnung gegen Jan vom Bamblog”

  1. Das Weblog von Thomas Wanhoff » Und wieder ein anwaltlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit, diesmal bei Qype sagt:

    [...] zu kennen. Jan Schmid hat ein Problem: Wegen eines Qype-Eintrags gab es eine anwaltliche Abmahnung. Schön ist das Qype schnell reagiert und zusagt, sich zum [...]

  2. thiema.com » Abmahnung wegen Qype-Eintrag sagt:

    [...] Natürlich reagiert QYPE. Habe nix anderes erwartet. Ich finde das Projekt auch immernoch Super. Tags: Abmahnung, [...]

  3. Abmahnung aufgrund eines Beitrags bei QYPE « Marcel Janus - WebLog sagt:

    [...] Reaktion durch den Geschäftsführer von QYPE finde ich gut und das QYPE Blog hat sich des Themas bereits auch [...]

  4. Bamberg abgemahnt at Timo Heuers Weblog sagt:

    [...] Bamberg-gewinnt und Jan Schmidt wurden wohl aufgrund eines Qype-Artikels abgemahnt. Qype reagiert. [...]

  5. Pfannenwender.de sagt:

    Abmahnung gegen Qyper…

    ……

  6. Blogs! Buch Blog sagt:

    Abgemahnt? Andere Hängen und Zahlen Lassen mit Qype…

    Eigentlich ist der Fall sonnenklar. Wenn ein Inhalt bei der Andere-Arbeiten-Lassen-Plattform Qype.com zu beanstanden ist, ist dafür erstmal deren Gründer Stephan Uhrenbacher verantwortlich. Uhrenbacher zahlt seinen Autoren zwar keinen Cent, aber denn…

  7. Insomniaonline » Blog Archive » Doch nichts mit social sagt:

    [...] Abmahnung erhalten. Die genauen Umstände sind noch nicht ans Licht gekommen, Qype hat aber in seinem Blog reagiert und etwas unterkühlt, jedenfalls für die sonst so coole, hippe Web 2.0-Fraktion, [...]

  8. » Qyper aus Bamberg abgmahnt! .... in-Oberfranken.de sagt:

    [...] jedoch Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, wie die zahlreichen Kommentare zeigen. Erfreulicherweise unterstützen auch die Verantwortlichen von Qype den Blogger. Ich bin jedenfalls gespannt, wie sich der “Fall” weiter entwickelt; es [...]

  9. Der Anfang vom Ende von AAL? « Das Textdepot sagt:

    [...] Reaktionen dieser Art hat es nur wenige Stunden gedauert, zumal Qype in seiner ersten offiziellen Reaktion (abgesehen von aufmunternden Kommentaren bei Jan), keine allzu glückliche Figur abgegeben hat, wie [...]

  10. Qype - bitte sofort alle eigenen Beiträge löschen auf F!XMBR sagt:

    [...] nun meinen, Hilfe wäre für Jan unterwegs. Weit gefehlt. Im Unternehmensblog schreibt Qype davon, dass sie selbst eine neutrale Stelle seien. Bitte [...]

  11. Jan Schmidt sagt:

    Hi, ich hab ein kurzes Update in meinem Beitrag eingefügt. Ich bin nicht abgemahnt worden, weil ich einen bestimmten Laden kritisiert habe (das zur Beruhigung aller möglicherweise besorgten Qyper), es ist einen Ticken komplizierter.
    Mehr Infos möchte ich aber erst nach Rücksprache mit meinem Anwalt rauslassen bzw. wenn die Sache ausgestanden ist… auf jeden Fall bin ich sehr froh über die schnelle Reaktion vom Qype-Team, wie auch über die Unterstützung von vielen anderen. Ganz herzlichen Dank!

  12. lokalreporter sagt:

    ob PR-beabsichtigte oder rechtlich plausible: abmahnung klingt immer krass!
    sag gefälligst, wofür du abgemahnt wurdest! welches gesetz[außer deinem eigenen]sollte dir das verwehren?

  13. RA des Gegners sagt:

    Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen: Herr Dr. Schmidt hat ein bestehendes Unternehmen mit der richtigen Adresse, aber mit der Telefonnummer eines unmittelbaren Konkurrenten angegeben. In seiner Bewertung hat er dann ausgeführt, dass das Unternehmen unter neuer Führung stehe… Richtig ist, dass das Konkurrenzunternehmen unter neuer Führung steht, nicht aber das bewertete Unternehmen. Dass es sich mithin um eine Falschinformation handelt, die eindeutig geschäftsschädigend ist, leuchtet wohl jedem ein. Dem Leser wird vorgegaukelt, ein alteingesessenes Unternehmen stehe unter neuer Führung, und wer dort anruft, landet bei einem Konkurrenten… Mit Meinungsfreiheit hat das nichts mehr zu tun…

  14. Cem sagt:

    Mon dieu, quelle malheur, monsieur l’avocat. Und deswegen dieser Aufstand? Kindergeburtstag … Der Fall ist doch sehr konstruiert.

    Unabhängig mal davon ist aber die grundsätzliche Diskussion um “user generated content” und die Auswirkungen und Konsequenzen daraus durchaus notwendig. Drei Parteien spielen hier zusammen: Der Nutzer (und Inhaltproduzent), der Plattformbetreiber und die Dritten, über die gesprochen wird. Die Spielregeln zwischen diesen Parteien sind heute nicht immer klar. Es gibt unterschiedliche Ebenen des Spiels: Rechtliche (wie jetzt), ethische, betriebswirtschaftliche, organisatorische, technische, …

    Die Diskussion darüber ist durchaus berechtigt und muss auch geführt werden. Und sie wird schon geführt.

  15. Chiemgauerandy sagt:

    Was mich ja in solchen Fällen immer interessiert: Hat hier “der Gegner” den Autor des Beitrages schon mal kontaktiert und auf den Fehler hingewiesen? Oder kam man gleich mit der Keule der Abmahnung?

  16. Bamblog » Abmahnung erhalten sagt:

    [...] 4.4., 10.30 Uhr] Heute morgen hat sich der Rechtsanwalt des Gegners in den Kommentaren bei mir und im Qype-Blog gemeldet. Die E-Mail-Adresse (die ja nur ich als Admin sehe) stimmt mit der im Schreiben überein. [...]

  17. vilmoskörte sagt:

    Ich kriege dern ganzen Vorgang gerade erst mit.

    Ich finde die Reaktion von Qype *nicht* in Ordnung. Jetzt von sich zu behaupten, sie seien eine “neutrale Stelle”, der “die Hände gebunden” seien ist m.E. nicht die richtige Reaktion. Immerhin überlassen wir (alle Qyper) weitestgehende Nutzungzsrechte an den von uns erstellten Beiträgen an Qype. Die Abmahnung gehört nicht an den einzelnen Qyper gestellt, sondern an Qype als Anbieter und Verwerter der Informationen, deren Nutzungsrechte Qype kostenfrei erworben hat. (inwieweit Qype sich dann im “Innenverhältnis” mit dem Qyper, dessen Beitrag Auslöser war, streitet, steht auf einem anderen Blatt).

    Es ist eine rechtlich interessante Sache, die da läuft. Auf den Ausgang bin ich gespannt. Ich hoffe, es wird alles veröffentlicht (bislang findet ja alles eher verdeckt statt und nur Einzelheiten werden publik).

    Meine Aufforderung an Qype als Unternehmen lautet: Flagge zeigen statt sich auf eine (nicht gegebene) neutrale Position beziehen!

    Das ist nämlich erst der Anfang vom Lied. Qype ist inzwischen groß genug, um die Aufmerksamkeit der Abmahner zu erregen. Und wenn die erst mal die vielen Urheberrechtsverstöße finden, die durch von Qypern zu Hauf von anderen Webseiten kopierten Bilder und Texte begangen werden, dann gute Nacht, Qype.

  18. Ute Moritz sagt:

    Hallo, aus dem QYPE-Office!

    “Wir hatten Jan ganz fest versprochen, dass wir keinerlei Mehrinformationen in die Öffentlichkeit bringen, weil es von Ihm so gewünscht war”! An diesen Wunsch haben wir uns strikt gehalten.

    Ich kann nur nochmals sagen: “Es geht nicht um den Inhalt eines Beitrages”!

    Egal, wie es kommt: “Wir stehen 100% hinter Jan und werden alle Hilfe anbieten, die wir leisten können.

    Ich hatte heute - um 1 Uhr am Morgen - noch lange mit Jan über den Sachverhalt diskutiert.

    Die Angelegenheit liegt bei Juristen und weiteres dazu in Kürze!

    Nähere Informationen folgen dann. Bis dahin, bitte etwas Geduld.

    Alles Liebe ad Team - Ute

    Ps: In vielen Blogs wird dieser Vorfall “instrumentalisiert”.

    NOCHMAL: Es geht nicht um den Inhalt eines Beitrages, sondern um eine Verwechslung, welche leider juristisch relevant ist.

    Warum das alles so ist, kann Jan erklären. Vorausgesetzt: Er will damit an die Öffentlichkeit!

    Auch hier stehen wir 100% hinter Jan und respektieren seinen Wunsch und gehen mit den Fakten nicht in die Öffentlichkeit.

    Für weitere Fragen könnt Ihr gerne via E-Mail an uns herantreten.

    Ute(at)qype(dot)com

    Im Namen des Teams

    Ute

  19. vilmoskörte sagt:

    Liebe Ute, ich bin mir sicher, dass ihr 100% hinter Jan steht und habe das auch nicht in Abrede stellen wollen. Mir geht es vielmehr um die Klärung der Frage, wie sich Qype grundsätzlich in solchen Fällen in der Zukunft verhalten will.

    Würde Qype soweit gehen, den Rechtsbeistand zu zahlen, die Abmahnkosten zu tragen, oder in welcher Form auch immer den individuellen Qyper zu unterstützen?

    Ich gehe davon aus, dass zukünftig Qype selbst auch abgemahnt werden wird. Zwar nur in den wenigen Fällen, wo sich die Identität des Beitragerstellers nicht ermitteln lässt (man hinterlässt auch bei Verwendung eines Pseudonyms eine hinreichend breite Datenspur). Was macht Qype dann?

    Oder ein Abmahner tritt an Qype heran und sagt: “Wir hätten gerne die Identität des Beitragerstellers, damit wir ihm eine Abmahnung schicken kann”. Was macht Qype? Sagt Qype eventuell gar: “Schicken Sie uns als Verantwortlichen die Abmahnung”?

  20. Christian sagt:

    Es ist doch einfach die Frage, ob es fair ist sich einerseits kostenlos Inhalte liefern zu lassen mit denen man dann über die eingeblendete Werbung Geld verident und dann aber ind en AGB die haftung ausschließt und sich auf den Standpunkt zurückzieht, nur eine Plattform anzubieten. ganz unabhängig vom obigen Fall, der nur einigen (auch mir) die Augen geöffnet hat. Ich habe die Konsequenzen gezogen und QYPE gekündigt.

  21. The Exit sagt:

    Nun, wenn ich das richtig sehe, dann kann man doch bei Qype nur die Identität des Autors herausfinden, wenn dieser unter seinem Klarnamen bloggt oder eben eine Internetseite angibt, oder?

  22. urks.de // reloaded » links for 2007-04-03 sagt:

    [...] QYPE*Vibes » Blog Archive » Abmahnung gegen Jan vom Bamblog (tags: abmahnug qype blog blog:recht) [...]

  23. RA des Gegners sagt:

    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Nach § 6 f) der QYPE-Nutzungsbedingungen ist es (selbstverständlich - das Internet ist kein rechtsfreier Raum) untersagt, Falschinformationen zu verbreiten. In § 10 heißt es: ” Dadurch, dass Qype Inhalten Dritter eine Plattform bietet, macht Qype sich diese Inhalte nicht zu eigen, … Die Verantwortung für fremde Inhalte liegt ausschließlich bei dem entsprechenden Anbieter bzw. dem Mitglied, welches diese Inhalte in den Qype-Dienst gestellt hat, nicht bei Qype.” Auf Deutsch: Es haftet der Autor persönlich. Nach §§ 8 und 10 TMG haftet QYPE als Hostprovider nicht für rechtswidrige Inhalte, solange QYPE keine Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt hat. Erhält QYPE von einer rechtswidrigen Veröffentlichung Kenntnis, muss QYPE den Beitrag löschen, sonst haftet QYPE selbst, nämlich als sog. Störer nach den allgemeinen Gesetzen. QYPE hat den Eintrag binnen weniger Stunden gelöscht.
    Unabhängig davon ist doch wohl jedem klar, dass man, wenn man ein Unternehmen bewertet, ein Mindestmaß an Sorgfalt an den Tag legen muss… wenigstens sollte das Unternehmen schon so bezeichnet werden, dass es nicht zwangsläufig mit einem anderen verwechselt wird.

  24. Chiemgauerandy sagt:

    Ich weiß nicht, wie der Fall hier speziell gelagert ist - aber das Mittel der Abmahnung hinterlässt immer einen schalen Nachgeschmack. Muss man immer so weit gehen? Würde es nicht einfach reichen, Autor und Qype zu informieren und um Richtigstellung zu bitten? Wenn dann eine hartnäckige Weigerung vorliegt, Sachen richtig zu stellen, dann können auch juristische Schritte getan werden (würde ich dann auch tun - aber nie vorher). Aber als ersten Schritt, halte ich das menschlich für nicht anständig. Kann es nicht wirklich sein, dass ein Irrtum vorliegt? Muss, wenn das so ist, gleich ein Rechtsanwalt noch daran verdienen (nicht dass ich denen kein Geld vergönne, aber bitte nicht mit so was). Ich finde, etwas menschlichere Vorgehensweisen, die ein miteinander reden beinhalten, wären immer als erstes angebracht.

  25. Stephan Uhrenbacher sagt:

    @ Christian:

    Es gibt rechtlich nur zwei Wege: Entweder man betreibt eine Plattform mit einer Redaktion (unentgeltlich oder nicht) und den entsprechenden Freigabe-Prozessen, sprich: Alles wird auf Wahrheitsgehalt geprüft und im Zweifel abgeschossen. Dann haftet ein Chefredakteur für die Inhalte. Du hättest da vermutlich nie mitgemacht.

    Oder man betreibt ein Forum, Blog oder ähnliches und lässt zu, dass Nutzer unzensiert schreiben. Dann haftet der Betreiber in dem Rahmen, wie “RA des Gegners” sehr sachlich formuliert. Und der Schreiber haftet für verbreitete Unwahrheiten oder Beleidigungen.

    Dazwischen gibt es nichts.

    Das betrifft ALLE Plattformen, nicht nur Qype. Auch Blogs, auch Foren, auch Wikipedia. DonAlphonso hat ganz Recht wenn er schreibt, dass auch Youtube usw. nicht funktionieren würden, wenn man seiner Logik folgt.

    Man stelle sich vor, Wikipedia würde dafür haften, wenn jemand Unwahres auf Wikipedia verbreitet. Oder noch netter, wie nun oft gefordert: Wikipedia würde jeden, der Unwahres oder beleidigendes verbreitet die Anwaltskosten tragen.

    Oder auch: DotComTod, von DonAlphonso mit ins Leben gerufen, würde für jeden, der dort etwas schreibt, die Anwaltskosten tragen. Ich würde sofort auf Anwalt umsatteln.

  26. RA des Gegners sagt:

    Wenn durch einen Eintrag Kunden - ob bewusst oder oder aufgrund eines Versehens sei einmal dahingestellt - zu einem unmittelbaren Konkurrenten mit sehr ähnlicher Unternehmensbezeichnung (gleicher Nachname) umgelenkt werden, dann eignet sich die Sache nicht mehr für einen netten Brief. Kein Unternhemer wird so eine Sache gelassen sehen, so nach dem Motto, dass es ja nichts ausmacht, wenn ein paar Kunden mehr oder weniger zur Konkurrenz umgeleitet werden, wobei dies die Kunden nicht einmal mitbekommen, weil sie aufgrund der falschen Telefonnummer unbewusst direkt beim Konkurrenten rauskommen.
    Dies wird in vielen Kommentaren hier übersehen. Ist schon klar, dass die Anwälte immer die Bösen sind…

  27. Chiemgauerandy sagt:

    Sehr geehrter RA,
    zuerst einmal finde ich es gut, dass Sie sich hier der Diskussion stellen. Ich sehe es auch nicht so, dass Anwälte immer die Bösen sind. Auch erwarte ich nicht, dass es Unternehmer schweigend hin nehmen, dass Kunden zur Konkurrenz gelotst werden. Das habe ich auch geschrieben, dass ich bei hartnäckiger Weigerung, den Beitrag zu ändern auch handeln würde. Ich bin selber Unternehmer und kann durchaus verstehen, dass man manchmal handeln muss. Doch muss man sich auch immer fragen, welche Mittel wann angemessen sind. Auch von einem RA würde ich erwarten, seinen Klienten dahingehend zu beraten. Und falls ein Irrtum vorliegt, muss doch nicht gleich abgemahnt werden. Wenn sich raus stellt, dass jemand systematisch und vorsätzlich Falschinformationen verbreitet, ist das ja auch ein probates Mittel. Doch erst dann. Bis dahin bich ich vielleicht altmodisch und naiv: Aber ich würde erst mal mit dem Autor reden und ihn bitten, die Informationen richtig zu stellen. Wenn er dies dann nicht tut, dann würde ich auch mit dem RA kommen. Denn dann ist der auch nicht böse, sondern verleiht dem Recht seinen Raum. Also Leute redet lieber erst mal miteinander, bevor ihr Keulen schwingt. Kann doch nicht so schwer sein. Oder bin ich doch zu naiv und altmodisch?
    Ich fände es übrigens jetzt auch einen feinen Zug, wenn die Parteien ohne juristisches miteinander reden würden und evtl. die Abmahnung zurückgezogen werden könnte. Aber da bin ich jetzt wahrscheinlich wirklich zu naiv.

  28. Cem sagt:

    Hat der “RA des Gegners” auch einen Namen und eine Identität? Ich halte eine Unterhaltung mit einem Vermummten nicht gerade für glaubwürdig oder seriös. Wer befürchtet hier eigentlich was?

    Hier ist offensichtlich ein laufendes Verfahren. Der mutmassliche RA der klagenden Seite meldet sich mehrfach anonym mit detaillierten Argumenten in der Öffentlichkeit zu Wort.

    Unabhängig von der konkreten rechtlichen Auseinandersetzung, die ich hier in keiner Weise bewerten will und kann, halte ich das für eine recht absurde Situation.

    Mein Rat an alle unmittelbar Beteiligten wäre, sich sofort bildlich oder physisch an einen Tisch zusetzen und alle Ungereimtheiten gütlich zu bereinigen oder beizulegen. Das ist ein Sturm im Wasserglas. Was selbst Briten und Iraner heute wohl zustande bringen, solte innerhalb Deutschlands ja wohl auch noch möglich sein. Beendet diese Kleinstadtposse!

  29. Gegner des RAs sagt:

    Das Armutszeugnis, welches sich, lieber RA des Gegners, das durch Sie vertretene Unternehmen mit dieser Sache ausgestellt hat, ist mit keiner noch so gequirlten Scheiße, die jemand irgendwann oder irgendwo schreiben könnte, zu übertrumpfen.
    Aber man merke, je unbedeutender ein Fehler, je unbedeutender die Personen dahinter, umso größer der Aufruhr, der darum betrieben wird. Man ist ja schließlich wichtig und wenn nicht, dann kann man Leute gut dafür bezahlen, das sie die Nichtigkeiten zur Chefsache machen.

  30. Don Alphonso sagt:

    Lustigerweise haben wir damals bei DotComTod die Kosten getragen - und uns aber gleich ein paar wirklich gute Anwälte gehalten, die gewirkt haben.

    Ansonsten möchte ich dezent darauf hinweisen, dass es für Qype der aktuellen Rechtsprechung für Webkataloganbieter zur Folge nur einen Weg gibt - den des in den AGB im Übrigen erwähnten redaktionellen Prüfens.

    Also, Herr Chefredakteur Uhrenbacher. Sie sind dran.

  31. Qyper abgemahnt… - Web 2.0 - blogged on sagt:

    [...] mal ein Beispiel, wie schnell man sich durch so ein Verhalten keine Freunde macht. Qype sicherte Jan inzwischen Unterstützung zu, anscheinend meldete sich auch der Anwalt der Gegenseite zu Wort. Bin mal gespannt wie das noch [...]

  32. Jan Schmidt sagt:

    Ich habe in meinem Ursprungsbeitrag (http://www.bamberg-gewinnt.de/wordpress/archives/714) inzwischen ein längeres Update eingefügt, in dem ich den Vorgang aus meiner Sicht umschreibe (in den Kommentaren hatte sich ja schon der Rechtsanwalt des Abmahnenden zu Wort gemeldet).

  33. rudi rost sagt:

    RA des Gegners Says:

    > Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

    Mich wundert schon ein bischen, daß sowohl Ihr Name als auch der Ihres Mandanten so ausdauernd von allen beteiligten Parteien geheimgehalten werden. Wo sie doch, wie sie selbst sagen, eindeutig im Recht sind.

  34. Torsten sagt:

    Don Alphonso:

    Hmmm - laut archive.org stand unter den dotcomtod-Meldungen dieser Hinweis: “Für den Inhalt gemeldeten Nachrichten, der Kommentare und gesetzten Links, ist der Initiator des betreffenden Beitrages verantwortlich.”

    Das liest sich wie die Kurzform der Qype-AGB.

  35. Torsten sagt:

    Lesenswert ist auch der Disclaimer: http://web.archive.org/web/20021207052513/www.dotcomtod.com/disclaimer.php

  36. Don Alphonso sagt:

    Was sich bei Dir so liest, ist nicht so gewesen. Fast alle Autoren bei DCT waren anonym, wir haben nie einen Namen rausgegeben, und wenn es rechtliche Probleme gab, haben wir sie selbst durchgeboxt. Und sowas kam bei uns alle 1, 2 Wochen.

    Und jetzt zurück zu Qype: OLA-Rntscheid und Redaktion in den AGB. Na?

  37. Stephan Uhrenbacher sagt:

    Nein, mein lieber Reiner Mayer (DonA): Bei uns steht nirgends etwas von redaktionellem Prüfen. In dem Link auf den Sie verweisen, steht explizit:
    “Dadurch, dass Qype Inhalten Dritter eine Plattform bietet, macht Qype sich diese Inhalte nicht zu eigen, wird ihnen daher weder zustimmen noch gegen sie Stellung nehmen oder sie gar bearbeiten.”

    Wir müssen die Berechtigung haben, Inhalte zu löschen etc., wenn uns bekannt wird, dass diese nicht in Ordnung sind.

  38. Stephan Uhrenbacher sagt:

    Und Qype nun einfach als Webkatalog zu umzudefinieren, nur weil sich dort gerade ein passendes Urteil herzaubern lässt, ist dann doch etwas weit her geholt.

  39. Torsten sagt:

    Don: Wenn ihr dafür soweiso eingestanden seid, warum dann der Verweis unter jedem einzelnen Artikel? Warum der Disclaimer, in dem eigentlich nur steht, dass ein nicht näher bestimmter “Autor” für so ziemlich gar nichts haftet und dass alles unverbindlich, vorbehalten sei?

    Seien wir realistisch: Wenn man Mitmenschen ein Forum anbietet, das auch lebhaft genutzt werden soll, kann man nicht für alles von vorneherein einstehen - egal ob Geschäftsmodell oder Hobby.

  40. porschekiller sagt:

    @Stephan:

    “f) Ein Anspruch auf Veröffentlichung der von Ihnen übertragenen Inhalte und Fotos in Qype besteht nicht. Qype entscheidet über die Veröffentlichung nach freiem redaktionellem Ermessen. Bei Fotos ist Qype nicht verpflichtet, den Fotografen zu nennen.”

    Unter 7 euer AGB. Was ist das anderes als redaktionelles Prüfen? Deshalb nutze ich euer Angebot schliesslich auch nicht.

  41. Stephan Uhrenbacher sagt:

    @ Porschekiller: Dann könntest Du getrost anfangen Qype zu nutzen. Es gibt kein redaktionelles Prüfen. Den Absatz brauchen wir in unseren AGB, um Beiträge löschen und unseren Verpflichtungen nachkommen zu können. Wenn wir einen Anspruch auf Veröffentlichung auf unserer Site entstehen ließen, müssten wir ja mit jedem Schreiber verhandeln, ob wir im Zweifelsfalle löschen dürfen.

  42. porschekiller sagt:

    @Stephan

    “Den Absatz brauchen wir in unseren AGB”

    “Bei uns steht nirgends etwas von redaktionellem Prüfen.”

    Bei solchen “Argumentations-Ketten” sehe ich keinen Anlass, qype zu nutzen.

  43. lokalreporter sagt:

    nach jans umschreibung hat eine unrichtige telefonnummer den sack zum fallen gebracht, die durch-qype-irrtümlich-falschgenummerte firma fühlte[ist nachweislich ein umsatz/image-verlust entstanden?]sich dadurch benachteiligt.

    frage an den RA des gegners: welcher umsatz/image welcher firma wird von einem versehen dieser dimension bedroht, womit macht die firma umsatz?

    verständlich wär der einwand einer firma die täglich 5000 abschlüsse einfährt[selbst wenn es nur einer wär, wär das nicht gesetzlich, stimmt].
    wahrscheinlich handelt es sich um einen friseur dem jedes einzelne haar kostbar ist.

    wie verhält es sich wirklich? wer steckt dahinter?

  44. Stephan Uhrenbacher sagt:

    Korrektur: Qype hat nicht irrtümlich falschgenummert, sonst wäre ja alles ganz einfach.

  45. Schmirgelpapier sagt:

    @porschekiller:

    Du sprichst von redaktioneller (Über)prüfung, in den AGBs wird hingegen von “Veröffentlichung nach redaktionellem Ermessen” gesprochen. Das beinhaltet nicht zwangsweise eine Überprüfung jedes Beitrages, sondern eine Kontrolle bei Bedarf oder - eben anders ausgedrückt - je nach “Ermessen”. Das ist schon ein Unterschied. Von daher gibt es auch keinen Widerspruch in Stephans Aussage.

  46. Meeting Cem Basman - soistdas.company weblog sagt:

    [...] phone rang and someone from Qype was calling. There has been an issue with some author on Qype who got a cease-and-desist-order from some lawyer because of his contribution to Qype. More details on this matter is [...]

  47. Durst sagt:

    Es ist möglicherweise ein Meinungsstreit. Jedoch darf und muss differenziert werden, wenn es um die Veröffentlichung von falschen Tatsachen geht oder Meinungen, die möglicherweise beleidigend sind.
    Ich denke, dass die AGB von QYPE dies deutlich sagen, allerdings ist verständlicherweise der konkrete Anlass nicht bekannt gemacht worden.

hinterlasse einen Kommentar