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“Schüler dürfen Noten geben”

28.11.2007 von Moe

titelt Golem.de und berichtet, dass das OLG Köln die Klage einer Lehrerin gegen Spickmich.de abgelehnt hat. Spickmich.de ist eine Bewertungsplattform, in der Schüler ihre Lehrer bewerten können, wodurch die klagende Lehrerin ihr Persönlichkeitsrecht und auch Datenschutzbestimmungen verletzt sah.

Das sah das OLG aber nicht so, denn

Das Bewertungsforum des Schülerportals Spickmich.de falle “in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz”, urteilten die Richter und wiesen die Berufung der Lehrerin ab (AZ 15 U 142/07).
Das Grundrecht auf Meinungsäußerung gelte “nicht vorbehaltlos”, fuhren die Richter in ihrer Urteilsbegründung fort. Es finde seine Schranken unter anderem “in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre”, etwa wenn es sich bei wertender Kritik um “eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung” handelt. Die Bewertungskriterien bei Spickmich.de stellen aber nach Ansicht der Richter keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Lehrerin dar.

Quelle: Golem.de: Spickmich - Schüler dürfen Noten geben

Das ist natürlich eine wichtige und richtige Entscheidung, da sie sowohl die Betreiber von Bewertungsplattformen - selbst dann wenn Personen im Bezug auf die Ausübung ihrer Profession bewertet werden - als auch die Nutzer die Bewertungen abgeben stärkt.

Solange man sachlich und höflich bleibt, muss meiner Ansicht nach Kritik ja schließlich erlaubt sein, sowohl positive als auch negative. Jedenfalls gratulieren wir den Kollegen von Spickmich.de zu diesem Erfolg und wünschen auch in Zukunft alles Gute!


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